Foto: Einsatzkraft vor Krankenwagen

Unsere Forderungen für den Bevölkerungsschutz

Die Welt befindet sich erneut im Umbruch. Geopolitische Spannungen, Klimakrise sowie Pandemien fordern zunehmend die Resilienz und Schutzmechanismen von Staat und Gesellschaft. Im Kontext der Zeitenwende ist die Stärkung des Bevölkerungsschutzes in Deutschland unumgänglich. Nur so können zukünftige Herausforderungen gemeinsam bewältigt werden.

Vor diesem Hintergrund ist die für 2026 angekündigte erneute Aufstockung der Zuschüsse an die im Katastrophenschutz mitwirkenden Landesverbände der Hilfsorganisationen in Niedersachsen um eine Million Euro zu begrüßen! Nunmehr gilt es, diese Aufstockung mit angemessenen Inflationsausgleichen dringend zu verstetigen.

Es darf jedoch nicht verkannt werden, dass der Katastrophenschutz der Hilfsorganisationen seit Jahren chronisch unterfinanziert ist. Die laufenden Kosten des Katastrophenschutzes, der gemäß § 2 Abs. 1 des Niedersächsischen Katastrophenschutzgesetzes als Aufgabe den unteren Katastrophenschutzbehörden übertragen wurde, werden zu etwa 2/3 durch die Hilfsorganisationen getragen. Sofern sich zeitnah an dieser Finanzierungsstruktur keine grundlegenden Änderungen zu Lasten der zuständigen Behörden ergeben, wird es zwangsläufig zum Abbau von Katastrophenschutzressourcen bei den Hilfsorganisationen kommen.

Zusätzlich ist festzustellen, dass Zivilschutz seit Jahren nur noch rudimentär betrieben wird und somit erhebliche zusätzliche Ressourcen insbesondere im Bereich Betreuung, Sanitätsdienst und Verpflegung notwendig sind, um unser Land wieder vor Kriegseinwirkungen zu schützen.

Angesichts dieser Herausforderungen sehen wir dringenden Handlungsbedarf in mehreren zentralen Bereichen, um die bedarfsgerechte Einsatz- und Zukunftsfähigkeit des Bevölkerungsschutzes der Hilfsorganisationen in Niedersachsen nachhaltig zu sichern: 

1. Finanzierung der konsumtiven Kosten

Unabhängig vom bevorstehenden Ausbau der Zivilschutzaktivitäten des Bundes ist es erforderlich, die Bezuschussung der laufenden Kosten des Katastrophenschutzes durch die unteren Katastrophenschutzbehörden, in einem ersten Schritt, landesweit auf mindestens 1,50 € pro Einwohner und Jahr festzuschreiben. Diese Bezuschussung bezieht sich ausschließlich auf die Fachdienste gemäß § 15 NKatSG der Hilfsorganisationen ASB; DRK, DLRG, JUH und MHD in Niedersachsen. Zukünftig ist ein Inflationsausgleich zu berücksichtigen.

2. Gleichstellung der Einsatzkräfte

Wir fordern die rechtliche und soziale Gleichstellung unserer ehrenamtlichen Einsatzkräfte im Katastrophenschutz mit den Angehörigen der Feuerwehr und des Technischen Hilfswerks (THW) in allen Belangen. Dazu gehören einheitliche Anspruchsgrundlagen, insbesondere auch für interne längerdauernde Fach- und Führungsaus- und Führungsfortbildungen. 

Aktuell bestehen weiterhin in mehreren Bereichen Ungleichbehandlungen, durch die Attraktivität und Einsatzfähigkeit des Ehrenamtes beeinträchtigt wird. Im Gegensatz zu Feuerwehr und THW stehen Freistellungsansprüche der Hilfsorganisationen vielfach unter Anforderungs- oder Genehmigungsvorbehalt. Weitere Beispiele:

  • Fehlende oder uneinheitliche Regelungen zur Freistellung von Schülerinnen, Schülern und Studierenden für Einsätze und Ausbildungen.

  • Fehlende Förderung der Kinder- und Jugendarbeit für den Katastrophenschutz in Hilfsorganisationen im gleichen Umfang wie bei der Jugendfeuerwehr.

  • Keine Kostenerstattung der Freistellung für hilfsorganisationsinterne langandauernde Fach- und Führungsausbildungen, sofern diese nicht ausdrücklich von einer Behörde angeordnet werden.

Keine Kostenerstattung der Freistellung für hilfsorganisationsinterne Übungen, sofern diese nicht ausdrücklich von einer Behörde angeordnet werden.

3. Investitionen in den Zivilschutz

Aus dem Sondervermögen für den Zivilschutz sind gemeinsam mit den Hilfsorganisationen gezielte Investitionen zur Stärkung der Resilienz umzusetzen. Schwerpunkte sollten hier im Sanitäts-, Betreuungsdienst und Verpflegungsgruppen sowie im Schutz der kritischen Infrastruktur liegen. Diese Investitionen sind auf die konkreten Bedarfe der Einsatzeinheiten vor Ort abzustimmen.

4. Einsatzkräftegewinnung und -bindung

Gemeinsame, landesweite Kampagnen zur Gewinnung und Bindung ehrenamtlicher Einsatzkräfte sind notwendig, um die Einsatzbereitschaft langfristig zu sichern.

Mit der Umsetzung dieser Maßnahmen wird ein entscheidender Beitrag zur Sicherung der Handlungsfähigkeit des Bevölkerungsschutzes in Niedersachsen geleistet. Wir stehen bereit, diese Prozesse, die mit höchster Dringlichkeit anzugehen sind, konstruktiv mitzugestalten und unsere Expertise auf allen Ebenen einzubringen.